Pflegedienste und Pflegeheime

Diabetes Mellitus

Ein System, viele Vorteile!

Standardisierung und Qualitätssicherung bei der Blutzucker­messung

Als Ihr zuverlässiger Partner möchte die Berger Care GmbH Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Blutzuckermessung unter­stützen.

Mit unserem Konzept zur Standardisierung und Qualitätssicherung bei der Blutzuckermessung sind Sie optimal auf die Prüfungen der Kontrollinstanzen vorbereitet.

Symbolbild für Diabetes Mellitus

Was beinhalten diese Kontrollen und welche gesetzlichen Vorgaben sind zu beachten?

  • Bewohner bestmöglich zu versorgen und Ihren Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten
  • Sie tragen die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
    • Zum einen die TRBA 250 (Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe)
    • Zum anderen die Richtlinie der Bundesärztekammer (RiliBÄK)
  • In der TRBA 250 werden unter anderem die Fak­to­ren der Arbeitssicherheit geregelt:
    • Bei der Blutzuckermessung Vermeidung von Stichverletzungen
    • Vermeidung von Infektionen durch Körperflüssigkeiten (z.B. Blut)
  • Die RiliBÄK regelt unter anderem die Überprüfung und Dokumentation der Blutzuckermessgeräte auf Ihre Messgenauigkeit

Wie sieht diese Umsetzung in der Praxis aus?

Bei der Umsetzung der TRBA 250 kommt es hauptsächlich auf zwei Punkte an:

  • Einsatz, der für die Blutzuckermessung ent­­sprechend zugelassenen TRBA 250 kon­formen Arbeitsmaterialien (Einmal­lanzetten und Sicherheits-PEN-Kanülen)
  • Regelmäßige Unterweisung und Überprüfung der Mitarbeiter im Umgang mit der Blutzuckermessung und der entsprechenden Messgeräte.

Bei der RiliBÄK ist die wöchentliche Überprüfung und Dokumentation aller Blutzuckermessgeräte auf Messgenauigkeit durch die entsprechenden Kontrolllösungen durchzuführen.

Dies gestaltet sich deutlich einfacher, mit einem einheitlichen Blutzuckermesssystem in Ihrer Einrichtung. Denn so benötigen Sie nicht eine Vielzahl von Kontrolllösungen (jeder Hersteller hat für jeden Gerätetyp eine eigene Kontrolllösung) und es kommt zu keinen Verwechslungen. Hinzu kommt eine deutliche Kostenminimierung durch die Einsparung der verschiedenen Kontrolllösungen (eine Kontrolllösung für alle Geräte) und die vorhandenen Blutzuckermessstreifen können in allen Geräten verwendet werden. Somit ist auch hier eine Verwechslungsgefahr und die dadurch evtl. resultierende Fehlmessung ausgeschlossen.

Auch von den verordnenden Ärzten werden derartige Maßnahmen durchweg positiv beurteilt, da ein einheit­liches Blutzuckermesssystem intraindividuelle Abwei­chungen ausschließen kann und somit durch einheitliche ­Messergebnisse eine höhere therapeutische Sicherheit garantiert wird.

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Welche Lanzetten und Pen-Kanülen sind TRBA-250-konform?

TRBA 250 konform sind alle Arbeitsmaterialien, die folgende Eigenschaften erfüllen:

  • Sie dürfen weder Patienten noch Beschäftigte gefährden.
  • Sie müssen einfach und anwendungsorientiert zu benutzen sein.
  • Der Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem Zubehör.
  • Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss:
    • Selbstauslösend sein oder einhändig erfolgen können,
    • Sofort nach Gebrauch möglich sein,
    • Einen erneuten Gebrauch ausschließen und
    • Durch ein deutliches Signal (fühlbar, sichtbar oder hörbar) gekennzeichnet sein

Welche Unterstützung leistet die Berger Care GmbH ­dabei?

Die Berger Care GmbH bietet Ihnen bei der Umsetzung folgende Unterstützung an:

  • Austausch der vorhandenen Blutzuckermess­geräte auf ein einheitliches System
  • Einweisung der Mitarbeiter in den Umgang mit den neuen Geräten nach der ­MPBetreibV
  • Schulung der Mitarbeiter zu den gesetzlichen ­Anforderungen (TRBA 250/RiliBÄK)
  • Bereitstellung der erforderlichen Dokumente gem. RiliBÄK
  • Wirtschaftliche Lieferung aller benötigten Arbeits- und Verbrauchsmaterialien (TRBA 250 konform)
  • Rezeptmanagement auf Wunsch des Kunden
  • Geräteservice

Ihre Vorteile:

  • Stichverletzungen können minimiert werden
  • Wir versorgen Sie mit TRBA-Koformax-Produkten
  • Arbeitsressourcen können eingespart werden
    (Sie können Zeiten für die RiliBÄK-Testungen einsparen, wenn Sie Ihre Produkte synchronisieren/keine unterschiedlichen Geräte nutzen)

Welche Aufgaben haben Sie als ­Einrichtung?

  • Besprechen Sie die gesetzlichen Vorgaben mit den verordnenden Hausärzten und weisen Sie diese auf die Vorteile eines einheitlichen Systems hin.
  • Das Patientenwahlrecht steht auch bei uns an erster Stelle. Wir können Sie nur da unterstützen, wo der Patient dem auch zugestimmt hat. Dazu benötigen wir eine unterschriebene Einverständniserklärung (Versorgungsauftrag).
  • Sorgen Sie dafür, dass die Versichertenkarte Ihrer Kunden (Bewohner) quartalsweise bei dem verordnendem Hausarzt eingelesen werden.
  • Melden Sie Veränderungen (z.B. Ein- oder Auszug eines Bewohners oder Krankenhausaufenthalt) bei Ihrem zuständigen Berger Care-Mitarbeiter.
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