Zuzahlungsbefreiung

Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit?

… dann teilen Sie uns Ihre Zuzahlungsbefreiung bitte so schnell wie möglich mit.

Sehr geehrte Damen und Herren, bei erstmaligen Versorgungen und auch zu Beginn eines neuen Jahres gilt jeder Kunde ohne Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung als zuzahlungspflichtig. Bei Bestellungen und Lieferungen kommt es somit automatisch zur Erstellung einer Zuzahlungsrechnung. Daher bitten wir darum, bekannte Zuzahlungsbefreiungen in Form einer Kopie des Befreiungskärtchens an uns weiterzuleiten.

Sie haben hier die Möglichkeit eine Bescheinigung Ihrer Zuzahlungsbefreiung in Form einer Kopie des Ausweises als PDF oder Bilddatei direkt hochzuladen und an uns zu versenden.