Aktuelles | Zuzahlungsbefreiung
08.11.2024
Zuzahlungsbefreiung

Zu Beginn eines neuen Jahres oder auch bei erstmaliger Versorgung durch die Berger Care GmbH gilt jeder Kunde ohne Vorlage einer Zuzahlungsbefreiung als zuzahlungspflichtig.
Bei Bestellungen und Lieferungen kommt es somit automatisch zur Erstellung einer Zuzahlungsrechnung. Daher bitten wir darum, bekannte Zuzahlungsbefreiungen in Form einer Kopie des Befreiungskärtchens an uns weiterzuleiten.
Bei Bestellungen und Lieferungen kommt es somit automatisch zur Erstellung einer Zuzahlungsrechnung. Daher bitten wir darum, bekannte Zuzahlungsbefreiungen in Form einer Kopie des Befreiungskärtchens an uns weiterzuleiten.
Sie haben die Möglichkeit, ein Bild über unser Einsendeformular zu senden oder senden Sie uns Ihr Bild per E-Mail an zuzahlung@bergercare.de.
Nutzen Sie gern auch unseren Freiumschlag aus dem Download-Bereich und senden Sie uns ihre Kopie per Post.