Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB der Berger Care GmbH
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Berger Care GmbH, Am Urnenfeld 33, 35396 Gießen (nachfolgend „Berger Care“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), soweit der Vertragspartner ein Unternehmer, eine juristischen Person des öffentlichen Rechts oder Kunde ist. Kunden im Sinne dieser AGB sind Privatpersonen, Krankenkassen, Hersteller, Händler sowie gesetzlich und privat Krankenversicherte. Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Berger Care mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber/Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Berger Care ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Weder die vorbehaltlose Lieferung/ Leistung durch Berger Care, noch die Annahme von Zahlung des Auftraggebers auf Forderungen von Berger Care durch den Auftraggeber stellen eine Zustimmung zu Lieferbedingungen des Auftraggebers dar.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt.
(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige gleichartige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.
(5) Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen, auch durch Mitarbeiter der Berger Care, erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn diese schriftlich bestätigt und genehmigt werden.
§ 2 Vertragsschluss / Auftragserteilung
(1) Sämtliche Vereinbarungen (auch Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen) zwischen Herstellern oder Händlern und Berger Care bedürfen mindestens der Textform (Telefax, E-Mail) oder der Übermittlung mittels elektronischen Datenaustauschs. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Berger nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen
(2) Ein Auftragsverhältnis zwischen dem gesetzlich oder privat Krankenversicherten und Berger Care, wird mit Einverständnis des Patienten durch die Übergabe des Rezeptes – durch den verordneten Arzt – oder den Patienten selbst an den Außendienstmitarbeiter von Berger Care geschlossen. Die Lieferung erfolgt nach den Vorgaben des behandelnden Arztes
(3) Verträge für Bestellungen die nicht auf einem Rezept basieren, kommen mit Lieferung der Ware durch Berger Care zustande. Auftragsverhältnisse gegenüber Kunden, Herstellern oder Händlern entstehen mit der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung durch Berger Care.
§ 3 Preise / Zahlungsbedingungen
(1) Alle mündlichen und schriftlichen Preisangaben verstehen sich in Euro (€) ausschließlich Mehrwertsteuer und, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Kosten der Verpackung, des Transportes und/oder einer Transportversicherung sowie ohne sonstige Spesen.
(2) Es werden grundsätzlich die von Berger Care am Tage der Annahme der Bestellung gültigen Listenpreise in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer wird in der am Tag der Lieferung geltenden Höhe berechnet.
(3) Bei Leistungen auf Rezept erfolgt die Abrechnung bei gesetzlich Krankenversicherten mit den Kostenträgern. Zuzahlung für gesetzlich Krankenversicherte können in bar oder auf Basis einer Rechnung gezahlt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können Berger Care zum Einzug der Zahlungsforderungen ermächtigen.
(4) Privat Krankenversicherte sowie Kunden mit Lieferung ohne Rezept, erhalten eine Rechnung.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt spätestens am zweiten Werktag nach Rechnungsdatum als durch den Kunden erhalten.
(6) Der Abzug von Skonto und Rabatten bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(7) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Liefertermine sind – sofern nichts anderes vereinbart wurde – unverbindlich.
(2) Berger Care haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, sofern Berger Care diese nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Berger Care die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Berger Care zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Berger Care vom Vertrag zurücktreten.
(3) Berger Care ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder Schadensersatz.
(4) Bezieht sich eine Bestellung ganz oder teilweise auf im Zeitpunkt ihres Eingangs im Lager von Berger Care auf nicht verfügbare Ware, so teilt Berger Care dies dem Kunden unverzüglich mit.
(5) Lieferungen an Kunden können durch Berger Care nur in kompletten Verpackungseinheiten erfolgen.
(6) Gerät Berger Care mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird Berger Care eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von Berger Care auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser AGB beschränkt.
§ 5 Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Berger Care, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
§ 6 Mängelhaftung, Gewährleistung
(1) Auf öffentliche Äußerungen durch Berger Care oder seiner Mitarbeiter kann sich der Kunde nicht berufen, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, oder wenn die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
(2) Berger Care haftet nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern.
(3) Offensichtliche Mängel sind Berger Care innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden.
(4) Berger Care hat Sachmängel bei Lieferung, welche Berger Care von Dritten bezieht und unverändert an den Kunden weiter liefert, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(5) Berger Care ist, soweit dies nach Art des Liefergegenstandes dem Kunden zumutbar ist, berechtigt, die kostenfreie Einsendung des beanstandeten Gegenstandes zu verlangen. Bei gegebener Gewährleistungspflicht erstattet Berger Care die Versandkosten.
(6) Bei berechtigten Mängeln ist Berger Care nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder lehnt Berger Care diese ab, steht dem Kunden das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rücktritt vom Vertrag zu.
(7) Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Haftung für grobes Verschulden bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Haftung auf Schadensersatz
(1) Die Haftung von Berger Care auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 7 eingeschränkt.
(2) Berger Care haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(3) Soweit Berger Care gemäß § 7 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Berger Care bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Alle weitergehenden vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(5) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Berger Care.
(6) Die Einschränkungen dieses § 7 gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie setzt eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung voraus. Genaue Beschreibungen des Liefergegenstandes und/oder seines Verwendungszweckes stellen allein noch keine Garantie dar.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich der Nebenkosten wie Verzugszinsen, Vollstreckungskosten etc. Eigentum von Berger Care.
(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch Berger Care gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
(3) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Verantwortung für den Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder deren Verschlechterung
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt Berger Care jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschl. Mehrwertsteuer) der jeweiligen Forderungen von Berger Care ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Falls der Auftraggeber mit seinen Abnehmern ein Kontokorrentverhältnis begründet, erstreckt sich die dem Verkäufer vom Käufer abgetretene Forderung auf den jeweiligen Saldo. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Berger Care die Forderung selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(2) Auf das gesamte Vertragsverhältnis im Zusammenhang mit diesen AGB findet deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
(3) Sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Gießen. Berger Care ist jedoch berechtigt, die Auftraggeber/ Kunden auch an ihren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(4) Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist Gießen.
(5) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.